Sie sind mit HiSky geflogen und Ihr Flug war überraschend verspätet oder fiel sogar ganz aus? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € nach der EU-Verordnung 261/2004. Wir haben diesen Beitrag vorbereitet, damit Sie wissen, in welchen Fällen Ihnen eine Entschädigung zusteht, wie hoch sie ausfällt und was Sie tun können, wenn HiSky die Zahlung verweigert. Außerdem zeigen wir Ihnen einen einfachen Weg, die Entschädigung von HiSky zu bekommen.

HiSky-Flug verspätet oder annulliert? Das sagt die EU-Verordnung 261/2004

Fliegen gehört heute für die meisten von uns einfach dazu und verbindet Menschen über den ganzen Kontinent. Doch wenn der Flug plötzlich Stunden hängt oder gleich ganz ausfällt, ist der Ärger groß. Es geht ja nicht nur um die verlorene Wartezeit am Flughafen, sondern um die geplatzten Pläne dahinter.

Genau dafür gibt es die EU-Verordnung 261/2004. Sie legt einheitliche Regeln fest, wie Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung entschädigt und betreut werden müssen.

Wie die EU-Verordnung 261/2004 für HiSky-Flüge gilt

Nach der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie gegenüber HiSky in diesen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung:

  • Flugverspätung ab 3 Stunden: Kommt Ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel an und liegt das nicht an außergewöhnlichen Umständen, stehen Ihnen je nach Flugdistanz zwischen 250 € und 600 € zu.
  • Annullierung: Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn HiSky Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert hat. Die Höhe entspricht der bei Verspätungen und hängt von der Distanz und davon ab, wie spät Sie am Endziel ankommen.
  • Nichtbeförderung (Überbuchung): Verweigert Ihnen das HiSky-Personal das Boarding, weil der Flug überbucht ist, und haben Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben, steht Ihnen dieselbe Entschädigung zu wie bei Verspätung oder Annullierung.

HiSky-Flug annulliert – wann steht mir eine Entschädigung zu?

Wird Ihr Flug überraschend gestrichen, haben Sie Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder HiSky muss Ihnen eine Ersatzbeförderung anbieten. Das gilt immer, egal aus welchem Grund der Flug ausgefallen ist. Zusätzlich kann Ihnen aber auch eine finanzielle Entschädigung zustehen. Dafür müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Airline muss es zu verantworten haben: Die Annullierung darf nicht auf einem außergewöhnlichen Umstand wie schlechtem Wetter beruhen.
  • Sie müssen weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert worden sein.

Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Entschädigung bei Flugannullierung auf Refundio.at.

HiSky-Verspätung – in welchen Fällen steht mir eine Entschädigung zu?

Bei einer Verspätung ist die Lage ähnlich wie bei einer Annullierung. Die Airline muss Sie während der Wartezeit mit Erfrischungen versorgen (entweder werden Ihnen Ihre Ausgaben für Essen und Trinken in angemessenem Umfang erstattet, oder Sie erhalten einen HiSky-Gutschein). Zieht sich die Wartezeit über Nacht, muss HiSky Ihnen ein Hotel und den kostenlosen Transfer zum Flughafen stellen.

Zusätzlich zu dieser Betreuung haben Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung – wie bei annullierten Flügen. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr HiSky-Flug muss mehr als 3 Stunden Verspätung haben: Es kommt nicht darauf an, wie spät die Maschine abhebt, sondern allein darauf, wann sie am Endziel landet.
  • Verzögert sich der Flug aus Gründen außerhalb des Einflusses von HiSky, greift der Anspruch nicht.

Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite zur Entschädigung bei Flugverspätung. In diesem Beitrag lesen Sie mehr über die Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen.

Auf welchen Betrag habe ich bei einem gestörten Flug Anspruch?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Bei Flügen bis 1.500 km haben Fluggäste Anspruch auf 250 €. Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km beträgt die Entschädigung 400 €. Bei Flügen über 3.500 km, die zwischen einem EU-Flughafen und einem Flughafen außerhalb der EU stattfinden, können Fluggäste bis zu 600 € fordern.

Für einen verspäteten HiSky-Flug von Wien nach Rom haben Sie zum Beispiel Anspruch auf eine Entschädigung von 250 € pro Person.

Bei Flügen über 3.500 km darf die Airline die Entschädigung allerdings um 50 % auf 300 € kürzen, wenn die Verspätung 3–4 Stunden beträgt. Den vollen Betrag von 600 € gibt es daher nur bei Verspätungen über 4 Stunden.

Außergewöhnliche Umstände oder Fälle, in denen keine Entschädigung gezahlt wird

Nicht immer hat ein Flug mehr als 3 Stunden Verspätung und Sie haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Wird ein Flug wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände gestört, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, besteht kein Anspruch und die Airline muss Ihnen keine Entschädigung zahlen. Dazu zählen etwa extreme Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, politische Instabilität oder Streiks, die den Flugbetrieb beeinträchtigen. In solchen Fällen zahlt HiSky Ihnen unter Umständen keine Entschädigung.

Worauf haben Sie bei einer HiSky-Verspätung oder -Annullierung sonst noch Anspruch?

Die finanzielle Entschädigung ist nicht das Einzige, was Ihnen zusteht, wenn Ihr Flug nicht nach Plan läuft. HiSky muss Sie während der Wartezeit auf den verspäteten Flug (oder den Ersatzflug bei einer Annullierung) auch mit Erfrischungen versorgen. Üblicherweise geschieht das über einen Gutschein für eines der Restaurants oder Geschäfte am Flughafen.

Warten Sie über Nacht, haben Sie zudem Anspruch auf eine Unterkunft. Stellt die Airline Ihnen keine, können Sie selbst eine buchen – die Kosten muss HiSky Ihnen erstatten. Dasselbe gilt für den Transport vom Flughafen zur Unterkunft und zurück.

Wie fordere ich eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten HiSky-Flug?

Sie können sich selbst um die Entschädigung kümmern oder alles uns überlassen. Wenn Sie es selbst versuchen möchten, nutzen Sie das Entschädigungsformular der Airline.

Nach dem Absenden sollte HiSky sich innerhalb einiger Wochen melden und Ihren Antrag annehmen oder ablehnen. In den meisten Fällen folgt eine Ablehnung mit Verweis auf sogenannte außergewöhnliche Umstände. Auf spätere E-Mails oder Nachfragen reagiert die Airline häufig gar nicht. So vergehen schnell mehrere Wochen ohne Ergebnis.

Wenn Sie Ihre Freizeit nicht damit verbringen möchten, E-Mails zu schreiben und beim HiSky-Kundendienst anzurufen, überlassen Sie den Fall einfach uns. Refundio.at ist auf HiSky-Entschädigungen spezialisiert. Wir kommunizieren täglich mit der Airline und wissen, wie wir die Entschädigung unserer Kunden so schnell wie möglich durchsetzen. Erkennt die Airline den Anspruch nicht an, gehen wir vor Gericht – auf unser Risiko und auf unsere Kosten.

Wir arbeiten nach dem Prinzip kein Sieg, kein Honorar. Scheitern wir, kostet Sie unser Service keinen Cent. Bewertung 4,8/5 auf Trustpilot aus über 900 Bewertungen. In Österreich können Ansprüche in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden – auch ein HiSky-Flug aus den vergangenen Jahren kann sich also noch lohnen. Lassen Sie ihn jetzt kostenlos prüfen – es dauert nur zwei Minuten und kann bis zu 600 € pro Person wert sein.