Sie sind mit TAROM geflogen und Ihr Flug ist nicht nach Plan verlaufen? Wir haben einen Leitfaden vorbereitet, wie Sie in so einer Situation vorgehen. Erfahren Sie, worauf Sie bei einer Flugverspätung oder Annullierung Anspruch haben, wie Sie die Entschädigung bekommen und welchen Betrag Sie fordern können.
TAROM-Flug verspätet oder annulliert? Das sagt das EU-Recht
TAROM ist die staatliche Fluggesellschaft Rumäniens und führt vom Drehkreuz Bukarest (OTP) sowie ab Cluj und Iași täglich zahlreiche Flüge durch – auch nach Wien. Doch nicht jeder Flug verläuft nach Plan. Die EU-Verordnung 261/2004 wurde geschaffen, um Fluggäste vor Verspätungen, Annullierungen und anderen Störungen zu schützen.
Die EU-Verordnung regelt die Rechte der Fluggäste vor allem dann, wenn Flüge verspätet sind, annulliert werden, ein Anschluss verpasst wird oder die Beförderung verweigert wird.
Entschädigung bei einem verspäteten TAROM-Flug – wann steht sie Ihnen zu?
Der Anspruch auf eine Entschädigung für eine TAROM-Verspätung entsteht, wenn der Flug mehr als 3 Stunden später als die geplante Ankunftszeit landet. In diesem Fall stehen Ihnen bis zu 600 € pro Person zu.
Für die Berechnung der Verspätung ist entscheidend, wann das Flugzeug am Endziel landet – verglichen mit der geplanten Ankunftszeit. Die Verspätung beim Abflug ist dagegen unerheblich.
Für eine finanzielle Entschädigung muss außerdem gelten:
- Ihr Flug ist von einem EU-Flughafen gestartet oder auf einem EU-Flughafen gelandet (sofern er von einem in der EU ansässigen Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird); und
- er war nicht von außergewöhnlichen Umständen betroffen.
Zu den häufigsten außergewöhnlichen Umständen zählt etwa schlechtes Wetter. Ein außergewöhnlicher Umstand muss aber immer im Einzelfall geprüft werden. Airlines berufen sich gern darauf, und ihre Behauptung trifft nicht immer zu.
TAROM-Verspätung – auf welche Entschädigung haben Sie Anspruch?
Kommt Ihr Flug mehr als drei Stunden später als geplant an, steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu. Die Höhe richtet sich nach der Distanz:
- Ein Flug bis 1.500 km = 250 € pro Person,
- ein Flug zwischen 1.500 und 3.500 km = 400 € pro Person, und
- ein Flug über 3.500 km = 600 € pro Person.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich allein nach der Flugdistanz.
Beachten Sie zwei Ausnahmen:
Bei Flügen innerhalb der EU beträgt die maximale Entschädigung 400 €, selbst wenn der Flug länger als 3.500 km ist.
Ein Flug über 3.500 km muss mehr als 4 Stunden Verspätung haben, damit 600 € pro Person fällig werden. Bei nur 3–4 Stunden Verspätung halbiert sich die Entschädigung auf 300 €.
Entschädigung bei einem annullierten TAROM-Flug – wann steht sie Ihnen zu?
Wurde Ihr TAROM-Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert, schützt Sie die EU-Verordnung. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises. Dazu eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.
Wichtig: Auf einen Ersatzflug (oder eine Erstattung) haben Sie immer Anspruch! Auch dann, wenn der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände wie schlechtem Wetter ausgefallen ist.
Anspruch auf die finanzielle Entschädigung haben Sie nur, wenn der Flug nicht wegen eines außergewöhnlichen Umstands annulliert wurde.
TAROM annullierter Flug – auf welche Entschädigung haben Sie Anspruch?
Die Höhe hängt von der Flugdistanz und davon ab, wie stark der Ersatzflug gegenüber dem ursprünglich annullierten Flug verspätet ist. Die Tabelle macht es übersichtlich:
| Verspätung des Ersatzflugs | ||||
|---|---|---|---|---|
| Distanz | Weniger als 2 h | 2 h – 3 h | 3 h – 4 h | Mehr als 4 h oder kein Flug |
| Alle Flüge unter 1.500 km | 125 € | 250 € | 250 € | 250 € |
| Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | 200 € | 200 € | 400 € | 400 € |
| Andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | 200 € | 200 € | 400 € | 400 € |
| Andere Flüge über 3.500 km | 300 € | 300 € | 300 € | 600 € |
Wichtig: Erfüllen Sie die Voraussetzungen, haben Sie nicht nur Anspruch auf einen Ersatzflug, sondern auch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Annahme eines Ersatzflugs (oder die Erstattung des Ticketpreises) nimmt Ihnen den Anspruch auf die finanzielle Entschädigung nicht!
Worauf haben Sie bei einer TAROM-Verspätung oder -Annullierung sonst noch Anspruch?
Die finanzielle Entschädigung ist nicht das Einzige, was Ihnen zusteht, wenn Ihr Flug nicht nach Plan läuft. TAROM muss Sie während der Wartezeit auf den verspäteten Flug (oder den Ersatzflug bei einer Annullierung) auch mit Erfrischungen versorgen. Üblicherweise geschieht das über einen Gutschein für eines der Restaurants oder Geschäfte am Flughafen.
Warten Sie über Nacht, haben Sie zudem Anspruch auf eine Unterkunft. Stellt die Airline Ihnen keine, können Sie selbst eine buchen – die Kosten muss TAROM Ihnen erstatten. Dasselbe gilt für den Transport vom Flughafen zur Unterkunft und zurück.
Wie fordere ich eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten TAROM-Flug?
Sie können sich selbst um die Entschädigung kümmern oder alles uns überlassen. Wenn Sie es selbst versuchen möchten, nutzen Sie das Entschädigungsformular der Airline.
Nach dem Absenden sollte TAROM sich innerhalb einiger Wochen melden und Ihren Antrag annehmen oder ablehnen. In den meisten Fällen folgt eine Ablehnung mit Verweis auf sogenannte außergewöhnliche Umstände. Auf spätere E-Mails oder Nachfragen reagiert die Airline häufig gar nicht. So vergehen schnell mehrere Wochen ohne Ergebnis.
Wenn Sie Ihre Freizeit nicht damit verbringen möchten, E-Mails zu schreiben und beim TAROM-Kundendienst anzurufen, überlassen Sie den Fall einfach uns. Refundio.at ist auf TAROM-Entschädigungen spezialisiert. Wir kommunizieren täglich mit der Airline und wissen, wie wir die Entschädigung unserer Kunden so schnell wie möglich durchsetzen. Erkennt die Airline den Anspruch nicht an, gehen wir vor Gericht – auf unser Risiko und auf unsere Kosten.
Wir arbeiten nach dem Prinzip kein Sieg, kein Honorar. Scheitern wir, kostet Sie unser Service keinen Cent. Bewertung 4,8/5 auf Trustpilot aus über 900 Bewertungen. In Österreich können Ansprüche in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden – auch ein TAROM-Flug aus den vergangenen Jahren kann sich also noch lohnen. Lassen Sie ihn jetzt kostenlos prüfen – es dauert nur zwei Minuten und kann bis zu 600 € pro Person wert sein.