Was definiert das Ende eines Fluges nach europäischem Recht?
Sie sitzen in einem Flugzeug, das gerade gelandet ist. Der Pilot meldet zwei Stunden 55 Minuten Verspätung. Sie denken: unter drei Stunden, kein Anspruch.
Falsch. Entscheidend ist nicht das Aufsetzen, sondern die Öffnung der Türen.
Warum jede Minute zählt
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 setzt die Grenze klar bei „3 Stunden oder mehr“:
- Verspätung 2 Stunden 59 Minuten = 0 € Entschädigung
- Verspätung 3 Stunden 1 Minute = bis zu 600 € Entschädigung
Genau deshalb versuchen Airlines, die Ankunftszeit zu ihren Gunsten auszulegen. Jedes Flugzeug kostet Hunderttausende Euro pro Betriebsstunde – gelingt es, die offizielle Zeit unter drei Stunden zu drücken, spart die Airline pro verspätetem Flug Zehntausende Euro.
Das wegweisende Urteil: Germanwings gegen Henning
Lange war die Definition der Ankunftszeit unklar. Airlines vertraten die Position, der Flug ende beim Aufsetzen auf die Landebahn (Touchdown).
Den Schnitt machte das Urteil des EuGH C-452/13 (Germanwings GmbH gegen Ronny Henning).
Offizielle Definition: „Die Ankunftszeit ist der Zeitpunkt, zu dem zumindest eine der Türen des Flugzeugs geöffnet wird, vorausgesetzt, dass es den Fluggästen zu diesem Zeitpunkt erlaubt ist, das Flugzeug zu verlassen.“
Touchdown vs. Türöffnung: Die entscheidenden Minuten
Modellfall – ein Flug von Wien nach Hurghada (Strecke über 1.500 km = 400 € Entschädigung):
Planmäßige Ankunft: 14:00
| Phase | Zeit | Verspätung |
|---|---|---|
| Aufsetzen auf Bahn | 16:55 | 2 Stunden 55 Min. |
| Stopp am Terminal | 16:59 | 2 Stunden 59 Min. |
| Öffnung der Türen | 17:02 | 3 Stunden 2 Min. |
Die Airline kann behaupten, der Flug sei unter 3 Stunden verspätet gelandet. Der Anspruch besteht trotzdem. Eine vierköpfige Familie würde 1.600 € verlieren, wenn sie das einfach hinnähme.
Anschlussflüge: Wo wird die Verspätung gezählt?
Bei Anschlussflügen zählt die Verspätung am endgültigen Reiseziel.
Beispiel: Sie fliegen Wien über Frankfurt nach New York mit Lufthansa. Der erste Flug ist 45 Minuten verspätet – Sie verpassen den Anschluss. Lufthansa bucht Sie auf einen Ersatzflug um, und Sie kommen mit 6 Stunden Verspätung in New York an.
Haben Sie Anspruch auf Entschädigung? Ja. Die Reise wird als ein Ganzes betrachtet. Entscheidend ist, dass Sie das Endziel mit 6 Stunden Verspätung erreicht haben. Der volle Anspruch auf 600 € steht.
Achtung bei getrennten Tickets: Diese Regel gilt nur für Flüge auf einer Buchung (eine PNR). Haben Sie zwei separate Tickets gekauft, haftet die erste Airline nicht für die Verspätung der zweiten.
Was, wenn das Flugzeug auf einem anderen Flughafen landet (Umleitung)?
Landet das Flugzeug nicht am Zielflughafen (etwa wegen Nebel), sondern auf einem Ausweichflughafen, besteht Ihr Vertrag mit der Airline weiter. Die Verspätung zählt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Airline Sie zum ursprünglichen Zielflughafen bringt – egal, wo Sie physisch ausgestiegen sind.
Beispiel:
- Landung auf Ausweichflughafen: 1 Stunde Verspätung
- Warten auf den Bus: 2 Stunden
- Fahrt zum eigentlichen Ziel: 1 Stunde
Gesamtverspätung: 4 Stunden = Anspruch auf Entschädigung.
Wie weisen Sie die Dauer der Verspätung nach?
Airlines haben Zugriff auf interne Systeme. Fluggäste nur ein Handy. Wie kommt man trotzdem ran?
Beim Warten im Flugzeug: Sobald die Verspätung 3 Stunden übersteigt, fotografieren Sie, dass Sie noch im Flugzeug sitzen. Die Metadaten des Handys speichern die exakte Uhrzeit.
Im Nachhinein ohne Fotos: Kein Problem. Professionelle Flugverkehrsdatenbanken erlauben die Rekonstruktion des exakten Flugverlaufs – auch Jahre später. Refundio wertet diese Daten in jedem Fall aus.