Was ist die EU-Verordnung 261/2004 und wen schützt sie?

Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 ist das wichtigste Regelwerk zu den Rechten von Flugreisenden. Sie wurde geschaffen, um Airlines zur Einhaltung der Flugpläne zu motivieren und Fluggäste angemessen zu entschädigen, wenn ihre Pläne durchkreuzt werden.

Die Verordnung gilt nicht für alle Flüge. Für einen Entschädigungsanspruch muss Ihr Flug eine dieser Bedingungen erfüllen:

  1. Abflug aus der EU: Der Flug startet von einem beliebigen EU-Flughafen (zzgl. Island, Norwegen, Schweiz). Die Airline spielt keine Rolle.
  2. Ankunft in der EU: Der Flug landet auf einem EU-Flughafen und wird von einer in der EU ansässigen Airline durchgeführt.

Beispiele:

  • Wien → Hurghada (Pegasus Airlines): JA (Abflug aus EU)
  • Hurghada → Wien (Pegasus): NEIN (Ankunft in EU, aber nicht-europäische Airline)
  • New York → Frankfurt (Lufthansa): JA (Ankunft in EU mit europäischer Airline)
AbflugAnkunftAirlineAnspruch nach 261/2004
WienMünchenLufthansaJa
WienDubaiEmiratesJa
DubaiWienLufthansaJa
DubaiWienEmiratesNein

Drei Hauptsituationen: Verspätung, Annullierung, Überbuchung

Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung entsteht nicht automatisch bei jedem Problem. Es muss eine dieser Situationen vorliegen.

A) Verspäteter Flug

Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht, wenn Sie das Endziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr erreichen. Die Verspätung wird ab Türöffnung nach Landung gerechnet – Abflugverspätung oder Aufsetzen auf der Bahn sind nicht entscheidend.

B) Annullierter Flug

Wenn die Airline Ihren Flug annulliert und Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Informiert sie früher (z. B. einen Monat vorher), haben Sie nur Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzflug.

C) Verweigerung der Beförderung

Airlines verkaufen mehr Tickets, als Plätze im Flugzeug sind. Erscheinen alle, und für Sie bleibt kein Sitz, besteht sofort Anspruch auf Entschädigung. Lassen Sie sich die Überbuchung immer schriftlich bestätigen.

D) Verpasster Anschlussflug

Verpassen Sie wegen der Verspätung des ersten Flugs den Anschluss und kommen mehr als 3 Stunden später am Endziel an, besteht Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Reise. Voraussetzung: Die Flüge müssen auf einer Buchung sein.


Auf welche Entschädigung habe ich Anspruch?

Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab. Auch für ein Ticket für 30 € können 250 € Entschädigung herausspringen. Die Höhe richtet sich allein nach der Flugentfernung.

FlugentfernungHöhe der EntschädigungTypische Beispiele
Bis 1.500 km250 €Wien – München, Frankfurt – Rom
1.500–3.500 km400 €Wien – Hurghada, München – Antalya
Über 3.500 km600 €Wien – Dubai, Frankfurt – New York

Bei Langstreckenflügen (über 3.500 km) mit 3–4 Stunden Verspätung kann die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen (auf 300 €). Die volle Entschädigung von 600 € greift ab einer Verspätung über 4 Stunden.


Außergewöhnliche Umstände: Wann die Airline nicht zahlen muss

Anspruch auf Entschädigung entsteht nicht, wenn „höhere Gewalt“ eingreift. Die Airline ist dann von der Pflicht zur finanziellen Entschädigung befreit (die Betreuungspflicht bleibt bestehen).

Kein Anspruch auf Entschädigung (Airline konnte die Situation nicht beeinflussen):

  • Flughafensperre wegen Schneesturm, Nebel oder starkem Wind
  • Streik der Flugsicherung (ATC)
  • Terrorbedrohung oder Sperrung des Luftraums
  • Vogelschlag

Anspruch auf Entschädigung besteht (Airline trägt Verantwortung):

  • Übliche technische Defekte – Teil des Airline-Betriebs
  • Krankheit der Crew – die Airline muss Reservepersonal haben
  • Streik des eigenen Personals (Piloten, Flugbegleiter)

Zu den häufigsten Ausreden gehört der Verweis auf schlechtes Wetter, das in Wahrheit nicht die Hauptursache der Verspätung war. Lehnt die Airline Ihren Anspruch ab, lassen Sie den Fall prüfen.


Recht auf Betreuung: Essen und Hotel auf Kosten der Airline

Neben der finanziellen Entschädigung haben Sie beim Warten auf einen verspäteten Flug auch das sogenannte Recht auf Betreuung (Right to Care). Dieses Recht gilt immer, auch bei tatsächlichen außergewöhnlichen Umständen.

Worauf Sie kostenlos Anspruch haben:

  • Verpflegung (Essen und Trinken im Verhältnis zur Wartezeit)
  • Zwei Telefongespräche oder E-Mails
  • Unterkunft (bei Verschiebung des Abflugs auf den nächsten Tag)
  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel

Bietet die Airline nichts davon, kaufen Sie selbst Essen und Hotel, heben die Belege auf und lassen sich die Auslagen erstatten. Achtung: Alkohol und Luxusdinners werden nicht erstattet.


Wie Sie Schritt für Schritt zur Entschädigung kommen

Eigener Antrag

  1. Auf der Website der Airline das EC-261-Formular finden (oft versteckt oder gar nicht vorhanden).
  2. Ausfüllen und Tickets beifügen.
  3. Warten – Airlines reagieren in der Regel innerhalb von Wochen bis Monaten.
  4. Bei Ablehnung Einspruch erheben oder die nationale Luftfahrtbehörde einschalten.

Über Refundio

  1. Einreichen (2 Minuten): Flugnummer und Datum ins Formular eintragen.
  2. Analyse: Anwälte prüfen alle Daten Ihres Fluges (Wetter, vorherige Rotationen).
  3. Eintreibung: Wir kontaktieren die Airline. Lehnt sie die Zahlung ab, gehen wir vor Gericht.
  4. Auszahlung: Sobald das Geld eintrifft, überweisen wir es auf Ihr Konto. In manchen Fällen zahlen wir die Entschädigung vorab aus.

Refundio hat mehr als 20.000 Kunden geholfen. Die insgesamt ausgezahlte Entschädigung übersteigt 4 Mio. €. Die Erfolgsquote in angenommenen Fällen liegt bei 98 %. 4,8/5 auf Trustpilot (900+ Bewertungen).


Airline hat den Anspruch abgelehnt. Was jetzt?

Airlines lehnen bis zu 60–80 % der direkt eingereichten Anträge ab. Ein Großteil dieser Ablehnungen ist allerdings unberechtigt. Passiert es Ihnen, melden Sie sich bei uns – wir prüfen den Fall kostenlos und eskalieren bei berechtigtem Anspruch auf dem Rechtsweg, auf eigene Kosten.