Flugverspätung oder Annullierung? Erhalten Sie bis zu 600 € Entschädigung. Finden Sie heraus, wie!

Sind Sie kürzlich in den Urlaub geflogen oder haben Sie aus einem anderen Grund eine Flugreise unternommen und eine unerwartete Verspätung oder gar Annullierung erlebt? Wenn ja, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Damit Sie so gut wie möglich informiert sind, haben wir diesen Artikel verfasst, um Sie durch die Situationen zu führen, in denen Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft haben können. Finden Sie heraus, worauf Sie Anspruch haben und wie Sie eine Entschädigung erhalten können.

Flugunterbrechungen aus der Sicht der EU-Verordnung. Worauf haben Sie Anspruch, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird?

In den letzten Jahren sind Flugreisen zu einem festen Bestandteil des Lebens von fast allen Menschen geworden. Obwohl sich jeder eine problemlose Flugreise wünscht, können Sie auf Ihren Reisen auf Flugstörungen stoßen. Erhebliche Verspätungen oder sogar Annullierungen können Ihren Plänen einen großen Strich durch die Rechnung machen.

Die Europäische Union hat daher Maßnahmen ergriffen, um solchen Situationen vorzubeugen und - was noch wichtiger ist - ihre Auswirkungen abzumildern. Die EU-Verordnung 261/2004 legt daher Regeln für Ausgleichsleistungen und den Schutz der Fluggastrechte bei Störungen von Flügen fest, sei es in Form von erheblichen Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung.

Wann und wie gilt die EU-Verordnung 261/2004?

Ein Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft entsteht, wenn:

  • Ihr Flug wurde annulliert und die Fluggesellschaft hat Sie weniger als 14 Tage vor der Annullierung benachrichtigt. Die Entschädigung liegt in diesem Fall zwischen 250 und 600 €. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges und der Dauer der anschließenden Verspätung bei der Ankunft am Zielort ab.
  • Ihr Flug ist um mehr als 3 Stunden gegenüber der planmäßigen Landezeit am Endziel verspätet. Die Dauer der Verspätung wird für die Berechnung des Entschädigungsanspruchs im Verhältnis zur planmäßigen Landezeit berechnet. Die Verspätung beim Start ist daher nicht relevant. Gleichzeitig darf die Flugverspätung nicht durch "außergewöhnliche Umstände" wie ungünstige Wetterbedingungen oder einen Streik des Flughafenpersonals verursacht worden sein. Die Höhe der Entschädigung für verspätete Flüge ist dieselbe wie für annullierte Flüge und hängt wiederum von der Entfernung zwischen den Zielorten ab.
  • Ihnen wurde vom Personal der Fluggesellschaft die Beförderung verweigert (dies wird als Überbuchung bezeichnet). In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in derselben Höhe wie bei einem annullierten oder verspäteten Flug. Allerdings darf es sich nicht um einen freiwilligen Verzicht auf einen Sitzplatz handeln; in diesem Fall hätten Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Sie haben Ihren Anschlussflug aufgrund einer Verspätung oder Annullierung eines früheren Fluges verpasst. Ihre Reise muss jedoch innerhalb einer Buchung, d. h. einer Buchungsnummer der Fluggesellschaft, stattfinden. Was das genau bedeutet und wie Sie Ihren Anschlussflug verpassen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie finde ich heraus, ob mein Flug durch eine Kompensation abgedeckt ist?

Wenn ein Flug verspätet ist oder annulliert wird, haben Sie nicht immer Anspruch auf eine Entschädigung. Eine der Voraussetzungen für eine Entschädigung ist, dass Ihr Flug in den Geltungsbereich der Verordnung 261/2004 fällt. Ihr Flug muss also auf einem EU-Flughafen starten oder landen, aber nur, wenn er von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der EU durchgeführt wird.

Eine Übersicht findet sich in der nachstehenden Tabelle:

Abflug Ankunft Fluggesellschaft Anspruch unter 261/2004
Bratislava München WizzAir Ja
Bratislava Dubai Emirates Ja
Dubai Bratislava WizzAir Ja
Dubai Bratislava Emirates Nein

Mein Flug ist anspruchsberechtigt. Wie bekomme ich eine Entschädigung für Flugverspätungen?

Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde, können Sie auf verschiedene Weise eine Entschädigung beantragen. Zum einen können Sie sich direkt und auf eigene Faust an die Fluggesellschaft wenden. In diesem Fall müssen Sie das entsprechende Formular auf der Website der Fluggesellschaft finden und sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um Ihren Anspruch geltend zu machen (siehe z. B. diesen Artikel über Entschädigungsansprüche bei RyanAir).

Nachdem Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung gesetzt haben, müssen Sie warten, bis diese sich bei Ihnen meldet. Dies kann mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate dauern. Leider ist es wahrscheinlich, dass die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, entweder ohne Angabe von Gründen oder unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände. In diesem Fall können Sie versuchen, sich erneut an den Kundendienst der Fluggesellschaft zu wenden oder Ihren eigenen Anwalt mit der Bearbeitung Ihres Falls zu beauftragen. Das gesamte Verfahren ist jedoch langwierig, und wenn Sie keinen Erfolg haben, können hohe Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zukommen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Dienste eines Unternehmens in Anspruch zu nehmen, das sich mit diesem Thema befasst. Wenn Sie Ihre Freizeit mit angenehmeren Aktivitäten verbringen möchten, können Sie Ihren Fall in die Hände von Fachleuten legen, die alles für Sie erledigen. Unsere Anwälte haben täglich mit Fluggesellschaften zu tun und kennen sich mit dem gesamten Prozess bestens aus. Wir können Ihnen Entschädigungen für Flugverspätungen oder -annullierungen viel schneller und mit viel größerer Erfolgsaussicht verschaffen, als wenn Sie das ganze Verfahren selbst durchlaufen. Darüber hinaus können wir Ihnen in einigen Fällen eine Entschädigung im Voraus anbieten. Das bedeutet, dass Sie den Betrag sofort und ohne Wartezeit auf Ihrem Bankkonto haben.

Wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen möchten und sich um nichts kümmern wollen, füllen Sie einfach ein kurzes Formular aus. Unser Team wird sich umgehend mit den Vertretern der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und den Prozess der Entschädigung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einleiten.

Wir von Refundio haben allein im Jahr 2023 Tausenden von Reisenden geholfen, die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Fordern Sie bis zu 600 € für einen verspäteten oder annullierten Flug an.

Wie viel habe ich Anspruch, wenn mein Flug verspätet ist oder annulliert wird?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung zwischen den Zielorten und der Dauer der Verspätung ab. Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1 500 km beträgt die Entschädigung 250 EUR. Bei Flügen zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern beträgt die Entschädigung 400 EUR. Bis zu 600 Euro können Fluggäste beanspruchen, deren Flug zwischen einem EU-Flughafen und einem Flughafen außerhalb der EU stattfand und ebenfalls mehr als 3 500 Kilometer betrug.
Flüge von mehr als 3 500 km sind jedoch ausgenommen. Hat ein solcher Flug eine Verspätung von 3 bis 4 Stunden, hat die Fluggesellschaft Anspruch auf eine Ermäßigung des Anspruchs um 50 %, d. h. 300 EUR. Die volle Entschädigung von 600 Euro kann nur bei einer Verspätung von mehr als 4 Stunden geltend gemacht werden.

Die Fluggesellschaft lehnte den Antrag auf Entschädigung ab. Was kann ich tun?

Sie wollten Ihre Entschädigung selbst regeln, haben sich an die Fluggesellschaft gewandt und erhielten die Auskunft, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Keine Sorge, auch dabei können wir Ihnen helfen. Unsere Spezialisten werden Ihren Fall prüfen und ausreichende Beweise sammeln, um die Ansprüche der Fluggesellschaft zu widerlegen und Ihnen trotzdem eine Entschädigung für den verpassten Flug zu zahlen.

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch auf Entschädigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgelehnt hat, schreiben Sie uns bitte und wir werden die Situation prüfen und versuchen, Sie trotzdem zu entschädigen.