Warum zahlt Ihnen die Airline keine 600 € Entschädigung?
Die Sperrung des Luftraums, die Eskalation eines militärischen Konflikts oder Raketenangriffe fallen unter „außergewöhnliche Umstände“ nach EU-Verordnung 261/2004. Die Airline hat diesen Zustand nicht verursacht und darf aus Sicherheitsgründen schlicht nicht fliegen.
In einem solchen Fall entfällt die Pflicht zur Zahlung der Sanktionsentschädigung (250–600 €). Wird Ihnen am Flughafen gesagt, Sie bekämen keine Entschädigung, ist das diesmal (im Gegensatz zu vielen anderen Ausreden) wirklich so.
An den weiteren Rechten, die die EU-Verordnung Fluggästen zugesteht, ändert das aber nichts.
Recht auf Rückerstattung oder Ersatzflug
Annulliert die Airline den Flug (auch aus Kriegsgründen), haben Sie zwei Möglichkeiten.
Erste Möglichkeit: Rückerstattung von 100 % des Ticketpreises
Sie haben Anspruch auf vollständige Rückerstattung auf das Konto, von dem Sie bezahlt haben. Die Airline muss das Geld innerhalb von 7 Tagen zurückzahlen.
Achtung Gutschein-Trick: Airlines versuchen, Ihnen ein Guthaben für künftige Flüge aufzudrängen. Sie müssen es nicht annehmen. Wollen Sie Bargeld, bestehen Sie darauf.
Zweite Möglichkeit: Ersatzflug
Wollen oder müssen Sie das Ziel noch erreichen, muss die Airline einen Ersatzflug „unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ oder „zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch“ arrangieren.
Recht auf Betreuung: Unterkunft, Verpflegung und Transfer
Auch wenn die Airline keine finanzielle Entschädigung zahlen muss, muss sie sich um Sie kümmern.
Warten Sie auf einen Ersatzflug, haben Sie Anspruch auf:
- Unterkunft für die Wartezeit
- Verpflegung in angemessenem Umfang
- Transfer zwischen Flughafen und Hotel
Organisiert die Airline keine Unterkunft, suchen Sie sich selbst ein Hotel, heben alle Belege auf (Hotel, Taxi, Essen) und fordern nach der Rückkehr die Erstattung.
Dieses Recht gilt immer, unabhängig vom Grund der Annullierung.
Flüge nach Asien: Annullierung des Anschlussflugs
Wegen des gesperrten Luftraums können manche Anschlussflüge nicht starten oder Flugzeuge müssen das Gebiet mit erzwungenen Zwischenlandungen umfliegen.
Auch in dieser Situation haben Sie keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung von 250–600 €. Die Airline muss sich aber kümmern – Unterkunft, Verpflegung und Transfer während der Wartezeit erstatten.
Hilft die Reiseversicherung?
Die meisten Standard-Reiseversicherungen enthalten als Ausschluss „Kriegsereignisse, Terrorismus, Unruhen“. Kosten durch Flugannullierung wegen eines militärischen Konflikts deckt die Standardversicherung in der Regel nicht.
Ausnahme: Reiserücktrittsversicherung
Eine spezifische Reiserücktrittsversicherung für Pauschalreise oder Ticket kann helfen, wenn:
- Sie Ticket und Versicherung gekauft haben, als die Lage im jeweiligen Land ruhig war
- Das Außenministerium die Reisewarnung „Wir raten von Reisen ab“ erst nach Ihrem Kauf herausgegeben hat
In dem Fall erkennen Versicherer den Storno meist an. Wenden Sie sich an Ihren Versicherer.
Pauschalreisen
Fliegen Sie im Rahmen einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter, schützt Sie zusätzlich das Reiserecht.
Vor der Abreise (Storno vor der Reise): Sind am Zielort außergewöhnliche Umstände eingetreten, können Sie die Pauschalreise ohne Stornogebühren stornieren. Der Veranstalter muss das gesamte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen. Anspruch auf weitere Entschädigung entsteht nicht.
Wenn Sie am Zielort gestrandet sind (3-Tage-Regel): Wird Ihr Rückflug wegen des gesperrten Luftraums annulliert, trägt der Reiseveranstalter laut Gesetz die Unterkunftskosten für höchstens 3 Nächte pro Person. Nach drei Tagen endet die gesetzliche Pflicht des Veranstalters – weitere Kosten gehen in der Regel zu Ihren Lasten.
Schritt für Schritt
- Selbst nichts stornieren: Stornieren Sie das Ticket selbst, verlieren Sie das Geld. Warten Sie, bis die Airline den Flug annulliert.
- Belege aufheben: Essen, Hotel, Taxi – alles archivieren für die spätere Erstattung.
- Gutscheine ablehnen: Wollen Sie das Geld zurück, bestehen Sie auf Erstattung in bar. Den Gutschein müssen Sie nicht annehmen.