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Seit 2019 sind wir Experten für alles rund um verspätete, annullierte oder anderweitig verpatzte Flüge. Wir wissen, dass in der Redaktion die Zeit fliegt, deshalb halten wir für Journalisten Kommentare, Statistiken und ein Press Kit bereit. Wir reagieren binnen 24 Stunden. Auch am Wochenende, wenn gerade eine große Geschichte brennt.

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2019
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UNSERE EXPERTENMEINUNGEN

Kommentare zu aktuellen Themen.

Kurze Expertenkommentare zu aktuellen Themen rund um die Fluggastrechte. Frei zitierbar, bitte nur Autor und Refundio nennen.

FLUGGASTRECHTE aktualisiert 2026

Außergewöhnliche Umstände oder Fälle, in denen Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben

„Die EU-Verordnung 261/2004 erlaubt es Fluggesellschaften, eine Entschädigung zu verweigern, wenn ein Flug durch sogenannte außergewöhnliche Umstände gestört wurde. Schlechtes Wetter, ATC-Streiks, Vogelschlag oder ein unerwarteter technischer Fehler außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft können dazu zählen. Aber nicht jede Verweigerung ist berechtigt — Fluggesellschaften missbrauchen diesen Einwand regelmäßig. Dieser Artikel erklärt anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU, welche Situationen wirklich außergewöhnlich sind und welche nicht.“

Autor: Refundio Team
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NAHER OSTEN · 2026 aktualisiert 2026

Flug annulliert wegen Lage im Nahen Osten: Wann die Airline nicht zahlen muss – und wann doch

„Die Sperrung des Luftraums wegen eines militärischen Konflikts fällt tatsächlich unter außergewöhnliche Umstände, und die Entschädigung von 250 bis 600 € muss die Airline nicht zahlen. Es ist eine der wenigen Situationen, in denen diese Ausrede wirklich greift. Aber Achtung: Das Recht auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder die Beschaffung eines Ersatzflugs verfällt damit nicht. Und wenn die Airline Ihnen statt Bargeld einen Gutschein aufdrängen will, müssen Sie ihn nicht annehmen. Bestehen Sie auf der Rückzahlung auf Ihr Konto.“

Autor: Jakub Urban, Leiter der Rechtsabteilung, Refundio
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WETTER · AUSREDEN aktualisiert 2026

Verspätung wegen Wetter: Wann es eine Ausrede ist – und wann ein echter außergewöhnlicher Umstand

„„Wetter“ ist die häufigste Ausrede, die wir von Airlines hören – aber Wetter ist nicht gleich Wetter. Enteisung im Winter ist eine völlig normale, vorhersehbare Prozedur. Die Airline muss damit rechnen, und wenn Sie deshalb mit über drei Stunden Verspätung ankommen, besteht der Anspruch auf Entschädigung. Ein echter außergewöhnlicher Umstand ist erst die gesperrte Landebahn wegen extremem Nebel oder Sturm, den der Pilot nicht sicher überwinden kann.“

Autor: Jakub Urban, Leiter der Rechtsabteilung, Refundio
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