Brussels Airlines: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall

Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004

Die EU-Verordnung 261/2004 ist ein Rettungsanker für Fluggäste, die bei Flugreisen mit Unannehmlichkeiten konfrontiert werden. Einfach ausgedrückt: Wenn Ihr Flug verspätet ist, annulliert wird oder überbucht ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Bis zu 600 €! Aber das ist nur der Anfang. Sie haben auch dann Anspruch auf Entschädigungsanspruch, wenn die Fluggesellschaft Sie nicht rechtzeitig über die Flugänderung informiert hat. Und wenn Sie Opfer einer Überbuchung geworden sind, d. h. wenn die Fluggesellschaft mehr Flugscheine verkauft, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind, haben Sie auch in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung.

Die EU-Verordnung 261/2004 dient dem Schutz der Fluggastrechte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie aus geschäftlichen Gründen fliegen oder in den Urlaub fahren. Wenn Ihr Flug stark verspätet ist, annulliert oder unfreiwillig herabgestuft wird, sollten Sie wissen, dass Sie Anspruch auf eine Form der Entschädigung haben. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von der EU oder in die EU mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft starten.

Brussels Airlines - Entschädigung bei Flugverspätung - wann und wie funktioniert das?

Wenn Sie mit Brussels Airlines fliegen und Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Es ist wichtig, dass Sie sich vergewissern, dass die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Streiks verursacht wurde, da Sie in diesen Fällen keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wenn die Verspätung jedoch nicht auf diese Faktoren zurückzuführen ist, können Sie die Entschädigung direkt bei Brussels Airlines beantragen oder sie uns bei Refundio.at überlassen, und wir werden uns um alles kümmern.

Flugverspätungen können eine Reihe von Unannehmlichkeiten verursachen, von verpassten Terminen bis hin zu verpassten Gelegenheiten. In solchen Momenten ist es gut zu wissen, dass Sie jemanden haben, der Ihnen hilft, Ihre Rechte durchzusetzen. Wir von Refundio.at haben uns darauf spezialisiert, Entschädigungen für verspätete Flüge zu erstreiten, und zwar nicht nur bei Brussels Airlines, sondern bei allen Fluggesellschaften, die innerhalb der EU tätig sind. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihr Flug mit Brussels Airlines verspätet ist, zögern Sie nicht, unsere Dienste in Anspruch zu nehmen. Besuchen Sie einfach unsere Seite Verspäteter Flug und wir kümmern uns um alles.

Entschädigung bei Flugannullierung durch Brussels Airlines - wann und wie funktioniert das?

Flugannullierungen sind immer stressig, aber mit Brussels Airlines und der EU-Verordnung 261/2004 haben Sie auch in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung. Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug über die Annullierung informiert wurden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Wie bei Verspätungen ist es wichtig, dass die Annullierung nicht durch [außergewöhnliche Umstände] verursacht wurde (https://www.refundio.at/aussergewohnliche-umstande-oder-falle-in-denen-sie-keinen-anspruch-auf-entschadigung-haben). Weitere Informationen über das Vorgehen finden Sie auf unserer Seite annullierter Flug.

Es kann ein großer Schock sein, zu erfahren, dass Ihr Flug annulliert wurde. Die Pläne ändern sich, man muss alternative Verbindungen finden und macht sich oft Gedanken darüber, wie man das alles schaffen soll. In solchen Momenten ist es gut zu wissen, dass Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung haben, die die Unannehmlichkeiten der Annullierung zumindest teilweise abmildern kann. Und wenn Sie das ganze Verfahren für kompliziert halten oder keine Zeit mit Papierkram verschwenden wollen, ist Refundio.at für Sie da. Unsere Dienstleistungen sind so konzipiert, dass sie für unsere Kunden so bequem und effizient wie möglich sind. Geben Sie uns einfach die benötigten Informationen, und wir kümmern uns um den Rest.

Wie viel Entschädigung steht einem Fluggast zu?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge des Fluges ab. Bei Flügen bis zu 1.500 km kann die Entschädigung bis zu 250 € betragen, bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km bis zu 400 € und bei Flügen über 3.500 km bis zu 600 €. Stellen Sie sich vor, Sie fliegen von Prag nach Brüssel und Ihr Flug wird annulliert. Wenn es sich um einen Kurzstreckenflug handelt, können Sie mit einer Entschädigung von 250 € rechnen. Bei längeren Flügen, z. B. von Prag nach New York, die annulliert werden, kann Ihre Entschädigung bis zu 600 € betragen.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Beträge per Verordnung festgelegt sind und nicht vom Preis Ihres Flugscheins abhängen. Das heißt, selbst wenn Sie weniger für Ihr Ticket bezahlt haben, kann die Entschädigung um ein Vielfaches höher ausfallen. Dies ist einer der Gründe, warum die EU-Verordnung 261/2004 so wichtig für den Schutz der Fluggastrechte ist. Ganz gleich, ob es sich um einen kurzen Inlandsflug oder eine internationale Reise handelt, Sie haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Wann ist eine Entschädigung zu zahlen?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Bedingungen der EU-Verordnung 261/2004 erfüllt sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  1. Sie mehr als 14 Tage vor der Abreise über die Stornierung informiert werden.
  2. Die Verspätung oder Annullierung wird durch außergewöhnliche Umstände verursacht, wie z. B. Naturkatastrophen.
  3. Sie sind zu spät am Flughafen angekommen und haben Ihren Flug verpasst.

Wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben, weil Ihr erster Flug verspätet war, können Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung haben. Dies gilt, wenn beide Flüge Teil derselben Buchung waren. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für [das Verpassen des Anschlussflugs] zu zahlen (https://www.refundio.at/verpasster-anschlussflug). Denken Sie daran, dass die EU-Verordnung 261/2004 Sie schützen soll, und wir von Refundio.at können Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte helfen.

Wie erhalte ich eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Brussels Airlines-Flug?

Sie haben zwei Möglichkeiten. Die erste ist, sich direkt an Brussels Airlines zu wenden und eine Entschädigung zu beantragen. Die zweite und viel einfachere Möglichkeit ist, alles uns von Refundio.at zu überlassen. Füllen Sie einfach unser Formular aus und wir kümmern uns um alles. Unser Service ist einfach, schnell und unproblematisch.

Eine Entschädigung zu erhalten, kann ein schwieriger Prozess sein, der Rechtskenntnisse und oft stundenlange Kommunikation mit der Fluggesellschaft erfordert. Wir von Refundio.at bieten Ihnen eine Alternative - einen professionellen Service, der Ihnen Zeit und Nerven spart. Unser Team verfügt über umfangreiche Verhandlungserfahrung und kennt alle Tricks, um für unsere Kunden zu ihrem Recht zu kommen. Geben Sie uns einfach die wichtigsten Informationen über Ihren Flug, und wir kümmern uns um den Rest. Besuchen Sie unsere Seite Flugverspätung oder Flugannullierung, um zu sehen, wie wir Ihnen helfen können.

Was ist zu tun, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert?

Wenn Brussels Airlines Ihnen die Entschädigung verweigert, müssen Sie nicht verzweifeln. Wir von Refundio.at sind für Sie da. Senden Sie uns einfach Ihre Flugdaten und wir kümmern uns um den Rest. Unser Team verfügt über umfangreiche Verhandlungserfahrung und kennt alle Tricks, um unseren Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen. Besuchen Sie unsere Seite Verspäteter Flug oder Annullierter Flug, um zu sehen, wie wir Ihnen helfen können.

Wenn Sie von einer Fluggesellschaft abgewiesen werden, kann das frustrierend sein. Viele Menschen fühlen sich in dieser Situation hilflos und wissen nicht, wie sie weiter vorgehen sollen. Bei Refundio.at bieten wir Ihnen die Unterstützung und das Fachwissen, das Sie brauchen, um die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten. Unser Verfahren ist transparent und unkompliziert - Sie füllen das Online-Formular aus, wir prüfen Ihren Fall und werden in Ihrem Namen tätig. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.

Übersicht über die einzelnen Fluggesellschaften, auf die Sie treffen können