Die EU-Verordnung 261/2004 ist wie ein Schutzschild für Fluggäste, denen bei Flugreisen Unannehmlichkeiten entstehen. Einfach ausgedrückt: Wenn Ihr Flug aus der EU oder mit einer europäischen Fluggesellschaft verspätet ist, annulliert wird oder wenn es zu einer Überbuchung kommt, haben Sie das Recht, einen finanziellen Ausgleich zu verlangen. Diese Verordnung schützt Sie und stellt sicher, dass die Fluggesellschaften für die entstandenen Unannehmlichkeiten verantwortlich sind.
In der Praxis bedeutet dies, dass Sie eine Entschädigung verlangen können, wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, wenn er ohne Vorankündigung annulliert wird oder wenn Ihnen die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird. Es ist wichtig zu wissen, dass die Verordnung für alle Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen aus starten, oder für Flüge in die EU mit einer europäischen Fluggesellschaft.
Wenn Sie mit Swiss Air fliegen und Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Wichtig ist, dass die Verspätung auf der Grundlage der Ankunftszeit und nicht der Abflugzeit berechnet wird. In diesem Fall können Sie die Entschädigung direkt bei Swiss Air beantragen oder uns unter Refundio.at kontaktieren und wir werden uns um alles kümmern.
Es ist ganz einfach: Geben Sie uns die Daten Ihres Fluges an und wir prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wenn ja, übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Fluggesellschaft für Sie und stellen sicher, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Und das Beste daran: Wenn wir scheitern, zahlen Sie uns nichts.
Annullierungen sind immer stressig, aber wenn Sie mit Swiss Air fliegen und Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie alle Dokumente und Fluginformationen aufbewahren, damit Sie Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie das geht, hilft Ihnen unser Team von Refundio.at gerne weiter.
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie nicht rechtzeitig informiert wurden oder Ihnen keine alternative Beförderung angeboten wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Das Verfahren ist ähnlich wie bei Flugverspätungen - Sie übermitteln uns Ihre Flugdaten und wir kümmern uns um den Rest. Unsere Dienstleistungen sind so konzipiert, dass sie für Sie so bequem und effizient wie möglich sind, damit Sie sich auf wichtigere Dinge konzentrieren können, während wir uns um Ihre Ansprüche kümmern.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer des Fluges ab und kann bis zu 600 € betragen. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele dafür, wie die Entschädigung je nach Flugdauer aussehen kann:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Beträgen um Höchstbeträge handelt und Ihre tatsächliche Entschädigung je nach den besonderen Umständen Ihres Fluges niedriger ausfallen kann.
Eine Entschädigung wird fällig, wenn die Bedingungen der EU-Verordnung 261/2004 erfüllt sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn:
Außerdem haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn Ihnen eine alternative Beförderung angeboten wurde, die Sie mit minimaler Verspätung an Ihr Ziel bringt, oder wenn der Flug aus Gründen annulliert wurde, die für die Sicherheit des Fluges als "notwendig" erachtet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Fall einzigartig ist und eine individuelle Prüfung erfordert.
Eine Entschädigung zu erhalten, kann schwierig sein, aber Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können es selbst über die Website von Swiss Air versuchen, oder Sie können unsere Dienste unter Refundio.at in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um alles, vom Ausfüllen des Formulars bis zur Kommunikation mit der Fluggesellschaft.
Wenn Sie sich für die Selbstbeteiligung entscheiden, müssen Sie das Formular auf der Website von Swiss Air ausfüllen und alle erforderlichen Informationen und Dokumente einreichen. Dieser Prozess kann zeitaufwendig sein und erfordert eine sorgfältige Überwachung. Wenn Sie sich hingegen für unsere Dienstleistungen entscheiden, sparen Sie Zeit und Energie. Unsere Experten verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit Entschädigungsansprüchen und wissen, wie man mit Fluggesellschaften umgeht.
Wenn eine Fluggesellschaft Ihnen die Entschädigung verweigert, müssen Sie nicht verzweifeln. Sie können uns unter Refundio.at kontaktieren. Unsere Experten werden Ihren Fall prüfen und herausfinden, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, und wenn ja, werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, damit Sie diese erhalten. Füllen Sie einfach unser Formular aus, und wir kümmern uns um den Rest.
Wenn Sie eine Ablehnung erhalten, ist es wichtig, nicht aufzugeben. Viele Reisende glauben, dass die Ablehnung einer Entschädigung durch eine Fluggesellschaft die endgültige Entscheidung ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Mit unserer Hilfe können Sie eine Beschwerde einreichen und wir können Ihnen helfen, Ihr Recht auf Entschädigung zu beweisen. Unser Team ist erfahren in der Bearbeitung selbst komplexer Fälle und wir sind bereit, Ihnen in jeder Situation zu helfen.
Wenn Sie eine Flugverspätung oder -annullierung mit Swiss Air erlebt haben, zögern Sie nicht, unsere Dienste bei Refundio.at in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.