Anschlussflug verpasst

Bei Reisen, nicht nur zu weit entfernten Zielen, müssen Sie oft mehrere Anschlussflüge für Ihre Reise wählen. Doch was tun, wenn man seinen Anschlussflug durch Verschulden der Airline verpasst? Was Ihnen zusteht und wie Sie in einer solchen Situation vorgehen sollten, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst. Lassen Sie uns anfangen.

Definition von Anschlussflug

Ein Anschlussflug ist es dann, wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Endziel in einen anderen Flug umsteigen müssen. Ihre Reise besteht also aus mehr als einem Direktflug.

Dabei ist entscheidend, ob Sie Ihre Reise als Ganzes, also unter einer Reservierung (Reservierungsnummer oder sog. PNR) oder als mehrere Einzelflüge gebucht haben. In der Regel handelt es sich um eine Reservierung, wenn Sie einen Flug bei einer Airline kaufen. Alle Flüge werden also von einer Fluggesellschaft durchgeführt. Wenn Sie Tickets separat kaufen (einen Flug von Prag nach Mailand, z. B. mit Ryanair und einen anschließenden Flug von Mailand nach Athen mit EasyJet), handelt es sich wahrscheinlich um zwei separate Reservierungen.

Die gleiche Situation tritt auf, wenn Sie Anschlussflüge bei Ticketbrokern kaufen, z.B. Pelikán, Kiwi usw. Flüge von zwei verschiedenen Fluggesellschaften werden höchstwahrscheinlich als zwei separate Buchungen behandelt.

Nun, warum ist es eigentlich wichtig?

Wenn Ihre Reise nach Plan verläuft, spielen Mehrfachbuchungen kaum eine Rolle. Das Problem entsteht jedoch, wenn einer Ihrer Flüge ein Problem hat. Wenn beispielsweise Ihr erster Flug Verspätung hat und Sie aufgrund der Verspätung Ihren nächsten Flug zu Ihrem Endziel verpassen, wird die Ausstellung einer oder mehrerer Reservierungen unerlässlich.

Wenn Ihre gesamte Reise durch eine einzige Buchung abgedeckt ist und Sie Ihren nächsten Flug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft verpassen (z. B. Flugverspätung oder -annullierung, aber auch Überbuchung oder andere Situationen), haben Sie gemäß der EU-Verordnung Rechte. Insbesondere haben Sie Anspruch auf einen Ersatzflug zu Ihrem Endziel und bei Vorliegen der Voraussetzungen auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.

Wenn Ihre Reise jedoch aus mehreren Buchungen besteht, stehen Ihnen diese Rechte nicht zu. Sie müssen daher auf eigene Kosten selbst für einen Ersatzflug sorgen und haben nur dann Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn einer Ihrer Flüge die Voraussetzungen für eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug erfüllt.

Um eine Vorstellung zu bekommen, zeigen wir es mit einem Beispiel:

Flug Prag - Mailand und anschließender Flug Mailand - Athen. Beide Flüge werden von Ryanair unter einer Buchung durchgeführt. Der erste Flug hat aufgrund der Fluggesellschaft 2 Stunden Verspätung, wodurch Sie den Anschlussflug nach Athen verpassen.

  • Sie haben Anspruch auf einen Ersatzflug von Mailand nach Athen bei nächster Gelegenheit und
  • bei Ankunft in Athen mit einem Ersatzflug, der länger als 3 Stunden im Vergleich zur ursprünglichen Planung dauert, auch für eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 400 €.

Wenn Sie jedoch einen Flug unter anderen Reservierungen gekauft haben, haben Sie keinen Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine finanzielle Entschädigung. Sie müssen daher den Transport zu Ihrem Zielort auf eigene Kosten organisieren.

Wann entsteht der Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 261/2004 haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn:

Sie haben einen Anschlussflug aufgrund der Verspätung oder Annullierung des vorherigen Fluges oder der Nichtbeförderung verpasst,
Ihre Flüge waren Teil einer Buchung,
Sie sind mit mehr als drei Stunden Verspätung gegenüber der planmäßigen Landezeit des ursprünglichen Fluges an Ihrem Endziel angekommen,
Ihr Flug ist von einem EU-Flughafen abgeflogen oder gelandet (falls von einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt),
Sie haben Ihren Flug wegen der Fluggesellschaft verpasst.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Ihnen bei einem verpassten Anschlussflug zusteht, kontaktieren Sie uns und wir prüfen kostenlos alles für Sie.

Auf welche Entschädigung haben Sie Anspruch, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen?

Die häufigste Situation, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen, ist die Verspätung des vorherigen Fluges. Beachten Sie, dass es nicht auf die Länge der Verspätung des verspäteten Fluges ankommt, sondern auf die Verspätung, mit der Sie Ihr Endziel erreichen (gilt für Situationen, in denen es sich um eine Einzelbuchung handelt). Wenn Ihr erster Flug beispielsweise nur 1 Stunde Verspätung hat und Sie dadurch einen Umstieg verpassen und mit einem Ersatzflug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel ankommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wenn Ihr erster Flug jedoch mindestens 4 Stunden Verspätung hat, Sie aber Ihren Anschlussflug nehmen (Sie hatten genügend Zeit zum Umsteigen) oder Ihnen ein Ersatzflug mit einer Ankunft am Endziel mit einer Verspätung von weniger als 3 Stunden angeboten wird , haben Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Den Betrag, auf den Sie Anspruch haben, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Verzögerungen am Zielort
Distanz Weniger als 3 Stunden 3 Std. - 4 Std. Mehr als 4 Stunden oder kein Flug
Alle Flüge bis 1.500 km - 250 € 250 €
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km - 400 € 400 €
Andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km - 400 € 400 €
Weitere Flüge über 3.500 km - 300 € 600 €

Wie wird die Entfernung für die Berechnung der Entschädigung bei Anschlussflügen berechnet?

Die Flugentfernung ist wichtig für die Berechnung der finanziellen Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Da das Endziel Ihrer Reise besonders wichtig ist, wird die Entfernung zwischen dem Abflughafen des ersten der Flüge und dem Flughafen des Endziels berechnet.

Bei einem Flug Prag - Mailand und dann Mailand - Athen wird die Entfernung zwischen dem Flughafen in Prag und dem Flughafen in Athen berechnet. Die Tatsache, dass der Flug von Prag nach Mailand verspätet oder annulliert ist, spielt bei der Berechnung der Entschädigung keine Rolle, und wenn Sie mehr als 3 Stunden später an Ihrem Zielort ankommen, haben Sie Anspruch auf 400 EUR (die Entfernung zwischen Prag und Athen ist mehr als 1.500 km entfernt). All dies gilt jedoch für eine einzelne Buchung, wie wir oben erläutert haben.

Was steht Ihnen sonst noch zu, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen?

Wie oben bereits erwähnt, stehen Ihnen nicht nur ein Ersatzflug und eine finanzielle Entschädigung zu, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Darüber hinaus haben Sie z. B. Anspruch auf:

  • Erfrischungen (meist in Form eines Essensgutscheins mit angemessenem Wert am Flughafen),
  • Hotelunterkunft, falls Sie gezwungen sind, über Nacht zu warten.

Ausnahmen – Wann haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung für einen annullierten Flug?

Vereinfacht gesagt haben Sie immer nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Störung Ihrer Reise durch einen Umstand verursacht wurde, den die Fluggesellschaft zu vertreten hat. Wenn die Situation durch ein Verschulden der Fluggesellschaft verursacht wurde und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Wenn Ihr Flug jedoch aufgrund eines sogenannten außergewöhnlichen Umstands verspätet oder annulliert wurde, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu zahlen. Achtung, Sie haben immer das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises (oder Alternativfluges) und der Unterkunft im Falle einer Verspätung über Nacht. Das heißt, unabhängig davon, ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt oder nicht. Außergewöhnliche Umstände gelten nur für den finanziellen Ausgleich. Dies sind zum Beispiel Situationen wie:

  • ungünstiges Wetter - Wetterbedingungen;
  • ein Streik von Flughafenangestellten oder Fluglotsen;
  • Ausfall des Flugradars;
  • Notfälle;
  • Notfälle am Flughafen (Terroranschläge, Brände, Sabotage, Bombendrohungen);
  • politische Unruhe;
  • und andere Ausnahmesituationen.

Es handelt sich jedoch nicht immer um außergewöhnliche Umstände. Eine technische Störung des Flugzeugs wird beispielsweise in den meisten Fällen als von der Fluggesellschaft zu vertretender Umstand angesehen und Ihnen steht daher eine finanzielle Entschädigung zu.

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch auf Entschädigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgelehnt hat, schreiben Sie uns bitte und wir werden die Situation prüfen und versuchen, Sie trotzdem zu entschädigen.

Sie haben auch keinen Anspruch auf Entschädigung für das Verpassen eines Anschlussfluges, wenn die Bedingung einer Einzelbuchung nicht erfüllt ist (siehe oben).

Was tun, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen?

Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten. Machen Sie vor Reiseantritt ein Foto der Bordkarte oder laden Sie sie auf Ihr Handy hoch. Versuchen Sie am Informationsschalter den Grund für die Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges herauszufinden. Informieren Sie sich am Schalter oder bei der Airline über einen möglichen Ersatzflug. Wenn Ihnen ein Ersatzflug bis zum nächsten Tag angeboten wird, fragen Sie nach einem Hotel. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keinen Ersatzflug oder ein Hotel zur Verfügung stellt, können Sie alles auf eigene Kosten kaufen, die Ihnen die Fluggesellschaft dann erstatten muss. Lesen Sie, worauf Sie in der gegebenen Situation Anspruch haben und kontaktieren Sie uns über das Formular. Wir lösen alles für Sie und senden Ihnen das Geld, das Ihnen gehört, innerhalb von zwei Tagen.

Wie fülle ich einen Antrag auf Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug aus?

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Antrag auf Entschädigung auszufüllen. Sie können natürlich versuchen, selbst mit der Fluggesellschaft zu verhandeln und eine Entschädigung für Ihren verpassten Flug zu erhalten. Oder Sie füllen das Formular auf der Website Refundio.at aus und überlassen den gesamten Entschädigungsprozess uns.

Wir werden Sie zu nichts überreden, Sie können auf Ihre eigene Weise eine Entschädigung für Ihren annullierten Flug erhalten, ohne unsere Dienste zu nutzen. Sie müssen jedoch berücksichtigen, dass der gesamte Prozess zur Erlangung einer Entschädigung langwierig sein kann (alles dauert bis zu 12 Monate). Fluggesellschaften ignorieren Passagiere bezüglich Entschädigungen oft und reagieren auf Anfragen erst nach vielen Notfällen über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Gleichzeitig ist der gesamte Prozess ohne Erfolgsgarantie. Auch zu wissen, was Ihnen bei einem verpassten Flug zusteht, ist nicht ganz einfach. So müssen Sie auch nach vielen Monaten noch auf eine Entschädigung warten.

Wenn Sie diesen Prozess nicht durchlaufen möchten, entweder weil Ihre Zeit für Sie wertvoller ist oder weil Sie nicht wissen, wie Sie vorgehen sollen, können Sie alles einfach uns überlassen.

Sie füllen unser Formular in 5 Minuten aus, wir prüfen alles und melden uns noch am selben Tag mit einem Entschädigungsangebot bei Ihnen zurück. Wir kümmern uns dann um die Entschädigung für Ihren Flug und senden Ihnen die Entschädigung, wenn möglich, im Voraus zu. Kein Warten, kein Stress und vor allem die Gewissheit, die Entschädigung zu erhalten. Denn das Geld bleibt Ihnen erhalten, auch wenn wir den Rechtsstreit mit der Fluggesellschaft verlieren.

Fordern Sie bis zu 600 € für einen verspäteten oder annullierten Flug an.

Häufig gestellte Fragen zum Verpassen eines Anschlussfluges

Aufgrund der Flugverspätung hatte ich keine Zeit, auf den Anschlussflug umzusteigen. Die Fluggesellschaft bot mir einen Ersatzflug an. Habe ich auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung?

Ja. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Auf welche Art von Entschädigung haben Sie Anspruch?), haben Sie nicht nur Anspruch auf eine alternative Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort, sondern auch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 EUR pro Person.

Woher weiß ich, ob mein Flug unter einer Reservierung war?

Die Reservierungsnummer (sog. PNR) finden Sie auf dem Ticket oder auf der Flugreservierungsbestätigung. Gleichzeitig sollten Ihnen diese Informationen vor dem Kauf der Flugtickets zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie Tickets im Rahmen einer Tour in einem Reisebüro kaufen, sollte Ihnen das Reisebüro diese Informationen auf Anfrage mitteilen.

Mein Flug wurde aufgrund von schlechtem Wetter unterbrochen, habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Leider nicht. Schlechtes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand, den die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat. Sie haben daher keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, aber Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug und Hotelübernachtung oder Erfrischungen, vergessen Sie das nicht.

Die Fluggesellschaft hat meinen Anspruch aufgrund außergewöhnlicher Umstände abgelehnt. Was kann ich machen?

Füllen Sie unser Formular aus. Auch wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch abgelehnt hat, werden wir versuchen, etwas mit dem Team zu tun. Beim nächsten Mal ist es jedoch einfacher, uns sofort zu kontaktieren, um diese Situationen zu vermeiden.

Mein Arbeitgeber kaufte mein Ticket, ich war auf einer Geschäftsreise. Habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung, wenn ich einen Anschlussflug verpasst habe?

Ja. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Arbeitgeber das Ticket gekauft hat oder Sie, entscheidend ist, wer mit dem jeweiligen Flug geflogen ist oder fliegen sollte. Sie haben also Anspruch auf Entschädigung in gleicher Höhe, als ob Sie mit Ihrer Familie in den Urlaub fliegen würden.

Verpassen eines Anschlussfluges bei einer Fluggesellschaft

Die Verfahren der einzelnen Fluggesellschaften können sich in einigen Punkten leicht unterscheiden. Wählen Sie die an Ihrer Reise beteiligte Fluggesellschaft und finden Sie heraus, wie Sie eine Entschädigung für einen verpassten Flug erhalten können.