Lufthansa: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall

Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004

Die EU-Verordnung 261/2004 ist so etwas wie Ihr persönlicher Schutzengel, wenn das Reisen kompliziert wird. Einfach ausgedrückt: Wenn Ihr Flug innerhalb der EU oder mit einer europäischen Fluggesellschaft verspätet ist oder annulliert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Das heißt, wenn ein Flug Ihre Pläne durchkreuzt, müssen Sie sich nicht einfach damit abfinden. Stattdessen können Sie bis zu 600 € als Entschädigung für die verlorene Zeit und die entstandenen Unannehmlichkeiten erhalten.

Die Regelung gilt für verschiedene Situationen, z. B. für verspätete oder annullierte Flüge oder wenn die Fluggesellschaft Sie wegen Überbuchung nicht an Bord lässt. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Rechte haben und dass es klare Regeln gibt, an die sich die Fluggesellschaften halten müssen. Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird, sollten Sie wissen, dass die EU-Verordnung 261/2004 Ihnen helfen kann. Und wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen, hilft Ihnen Refundio.at weiter.

Lufthansa-Flugverspätungsentschädigung - wann und wie sie funktioniert

Wenn Sie mit Lufthansa fliegen und Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Wenn alles in Ordnung ist, können Sie die Entschädigung direkt bei der Lufthansa beantragen oder Sie wenden sich an Refundio.at und wir kümmern uns um alles.

Flugverspätungen können durch eine Reihe von Faktoren verursacht werden, z. B. durch technische Probleme mit dem Flugzeug, Probleme im Flugverkehr oder sogar durch Streiks des Personals. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Fluggesellschaft die Fluggäste umfassend informiert und betreut, einschließlich Erfrischungen und Unterbringung, falls erforderlich. Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Lufthansa ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn Sie Schwierigkeiten haben, eine Entschädigung zu beantragen, ist Refundio.at bereit, Ihnen zu helfen.

Entschädigung für einen annullierten Lufthansa-Flug - wann und wie sie funktioniert

Ein annullierter Flug kann noch mehr Kopfschmerzen bereiten als eine Verspätung. Doch auch hier hilft die EU-Verordnung 261/2004 weiter. Wenn die Lufthansa Ihren Flug annulliert, ohne Ihnen mindestens 14 Tage vorher Bescheid zu geben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung. Und wenn Sie keine Zeit mit Papierkram verschwenden wollen, hilft Ihnen unser Team von Refundio.at gerne weiter.

Wenn ein Flug annulliert wird, kann dies zu einer Reihe von Komplikationen führen, von geänderten Plänen bis hin zu verpassten Gelegenheiten. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Fluggesellschaft einen alternativen Flug oder eine Erstattung anbietet. Wenn die Lufthansa Ihnen einen alternativen Flug anbietet, der Ihnen nicht passt, oder wenn sie versucht, die Zahlung einer Entschädigung zu vermeiden, hilft Refundio.at Ihnen, das zu bekommen, was Ihnen rechtmäßig zusteht.

Wie hoch ist die Entschädigung, die einem Fluggast zusteht?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge des Fluges ab. Bei Flügen bis zu 1 500 km kann die Entschädigung bis zu 250 € betragen, bei Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km bis zu 400 € und bei Flügen über 3 500 km bis zu 600 €. Wenn Sie beispielsweise von Prag nach Frankfurt fliegen und Ihr Flug verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf 250 €. Wenn Sie jedoch von Prag nach New York fliegen und Ihr Flug annulliert wird, können Sie bis zu 600 € erhalten.

Es ist wichtig zu wissen, dass diese Beträge gesetzlich festgelegt sind und nicht vom Preis Ihres Tickets abhängen. Das heißt, auch wenn Sie weniger für Ihr Ticket bezahlt haben, können Sie die volle Entschädigung erhalten. Und wenn Ihr Flug in mehr als eine Kategorie fällt - zum Beispiel, wenn er sich verspätet und Sie wegen Überbuchung nicht an Bord gehen dürfen - haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine höhere Entschädigung. In diesem Fall sollten Sie sich an Experten wie uns von Refundio.at wenden, die Ihnen helfen, das Beste aus Ihrem Anspruch herauszuholen.

Wann wird eine Entschädigung fällig?

Eine Entschädigung ist fällig, wenn ein Flug verspätet ist oder annulliert wird und dies nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen z. B. schlechtes Wetter oder Streiks, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen. Wenn Lufthansa Ihren Flug aufgrund technischer Probleme annulliert oder Sie aufgrund von Überbuchung nicht an Bord gelassen werden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie nicht immer Anspruch auf eine Entschädigung haben. Wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Verspätung oder Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wie Naturkatastrophen oder Sicherheitsrisiken, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Ein weiterer Fall, in dem Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben, ist, wenn Sie rechtzeitig über die Annullierung informiert wurden oder wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wurde, mit dem Sie Ihr Ziel mit minimaler Verspätung erreichen können. Weitere Informationen darüber, wann Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und wann nicht, finden Sie unter Refundio.at.

Wie erhalte ich eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Lufthansa-Flug?

Es kann schwierig sein, eine Entschädigung zu erhalten, aber Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können es selbst über die Lufthansa-Website versuchen, oder Sie können alles uns bei Refundio.at überlassen. Wir kümmern uns um alle Schritte für Sie, von der Kommunikation mit der Fluggesellschaft bis hin zur rechtlichen Vertretung, falls erforderlich. Und wenn wir scheitern, zahlen Sie uns nichts.

Wenn Sie sich entscheiden, die Entschädigung selbst zu beantragen, kann das ein langwieriger und komplizierter Prozess sein. Sie müssen Formulare ausfüllen, mit der Fluggesellschaft kommunizieren und vielleicht sogar damit rechnen, dass Ihr Anspruch abgelehnt wird. Wenn Sie sich dagegen an uns wenden, können Sie sich viel Zeit und Energie sparen. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen und weiß, wie man mit Fluggesellschaften umgeht, um das Beste für Sie herauszuholen. Weitere Informationen darüber, wie Sie eine Entschädigung erhalten können, finden Sie unter Refundio.at.

Was ist zu tun, wenn eine Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert?

Wenn die Lufthansa Ihren Entschädigungsanspruch ablehnt, brauchen Sie nicht zu verzweifeln. Sie können sich an Refundio.at wenden, und wir werden die Angelegenheit für Sie regeln. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus, und wir werden uns um alles kümmern. Von Anfang bis Ende sind wir Ihr Partner im Kampf um Ihr Recht.

Wenn eine Fluggesellschaft Ihren Anspruch auf Entschädigung ablehnt, kann das frustrierend sein. Sie fühlen sich vielleicht machtlos und haben das Gefühl, dass Sie sich an niemanden wenden können. Aber das ist nicht wahr. Mit Refundio.at haben Sie einen starken Verbündeten, der Ihnen hilft, die Bürokratie zu umgehen und das zu bekommen, was Ihnen zusteht. Unser Team ist erfahren im Umgang mit Fluggesellschaften und weiß, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen. Wenn Sie Hilfe brauchen, zögern Sie nicht, Refundio.at zu besuchen.

Auf Reisen kann es zu unvorhergesehenen Situationen kommen, aber dank der EU-Verordnung 261/2004 und dem Team von Refundio.at können Sie zurückbekommen, was Ihnen zusteht. Egal, ob es sich um einen verspäteten oder annullierten Flug handelt, wir können Ihnen helfen, Ihre "Lufthansa Entschädigung" zu bekommen. Denken Sie daran, mit Refundio.at haben Sie einen starken Verbündeten an Ihrer Seite.

Übersicht über die einzelnen Fluggesellschaften, auf die Sie treffen können